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Infoblatt in 7 Sprachen: «Frührente Bau retten – richtig sanieren anstatt höhere Lohnabzüge»

Der Stiftungsrat der paritätischen Auffangeinrichtung BVG zieht die Notbremse. Er hat den SBV über die Kündigung des Anschlussvertrags der Stiftung FAR informiert, die die Frührente auf dem Bau finanziert. Damit werden die FAR-Übergangsrenten zwischen dem 60. und dem 65. Altersjahr mit Wirkung ab dem 1.1.2019 nicht mehr automatisch der beruflichen Vorsorge in der Auffangeinrichtung zugewiesen. Mit diesem Entscheid bestätigen externe Experten, was der SBV schon lange fordert. Das marode und ineffiziente System Frührente Bau ist ein Risiko und muss dringend leistungsseitig saniert werden. 50% der BVG-Beiträge verpuffen heute ohne Wirkung im System. Der SBV fordert die Gewerkschaften auf, endlich Hand für echte Sanierungsmassnahmen zu bieten und das Thema Frührente Bau nicht mehr länger für gewerkschaftspolitische Manöver zu missbrauchen.

Was die Kündigung des FAR-Anschlusses für die Mitarbeitenden bedeutet, finden Sie zusammengefasst auf einem Aushang. Dieser steht in verschiedenen Sprachen für die Information der Mitarbeitenden zur Verfügung. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie unser Infoblatt «Frührente Bau retten – richtig sanieren anstatt höhere Lohnabzüge» in Ihrem Betrieb ans schwarze Brett hängen.

Wichtige Hinweise:

  • Gegenwärtige FAR-Rentner sind von der Kündigung nicht betroffen. Sie verbleiben wie bisher in der Auffangeinrichtung BVG. Wie bis anhin werden 18 % ihrer FAR-Rente ans BVG überwiesen.
  • Ebenfalls nicht betroffen sind auch diejenigen Arbeitnehmer, die bis spätestens am 31.12.2018 in den FAR eintreten (Beginn der Altersrente bis 31.12.2018).
  • In einem ersten Schritt nicht betroffen sind auch alle Mitarbeitenden, die während dem Bezug der FAR-Rente bei ihrer angestammten Pensionskasse verbleiben können und nicht bei der Auffangeinrichtung BVG angeschlossen sind. Im Rahmen der Sanierung des FAR muss für diese Gruppe jedoch hinterfragt werden, ob die häufig ineffizient eingesetzten Gelder für BVG-Beiträgen im FAR nicht sinnvoller verwendet werden könnten.
  • Betroffen sind die Arbeitnehmer, die am 31.12.2018 weniger als 60 Jahre alt sein werden und nicht bei ihrer angestammten Pensionskasse verbleiben können. Bei diesen erfolgt keine Aufnahme in die Stiftung Auffangeinrichtung BVG mehr. Dies ist mit der Kündigung nicht mehr automatisch gegeben.

Wichtig ist darüber hinaus der Hinweis, dass aktuell offen ist, ob eine – und falls ja – was für eine Lösung mit den Gewerkschaften gefunden werden kann.

Abschliessend muss auch betont werden, dass von den 18%, welche an die Stiftung Auffangeinrichtung überwiesen werden, die Hälfte ohne Wirkung und Nutzen für die Versicherten als Risikoprämien im System verpufft. Jeder zweite mühsam auf dem Bau verdiente Franken, der ans BVG überwiesen wird, geht dadurch verloren. Nur schon mit den Beiträgen, die heute als wirkungslose Risikoprämien verpuffen, könnte demnach die finanzielle Notlage bei der Stiftung FAR stark abgefedert werden. Die Einsparungen, die auf diese Weise erzielt werden können, entsprechen bis zu einem Jahr früherer Renteneintritt. So wäre es zum Beispiel möglich, den Renteneintritt bereits mit 61 Jahren ohne Rentenkürzung – sprich einer durchschnittlichen monatlichen FAR-Auszahlung von 4500 Franken – zu gewährleisten.