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Seco schliesst Vorprüfung des ausgehandelten Sanierungskonzepts positiv ab

Für die Sanierung der Frührente Bau liegt ein fixfertiges Sanierungskonzept auf dem Tisch. Bereits im September konnten die Vertragsparteien die letzten offenen technischen Fragen bereinigen. Nun hat auch das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco die von den Vertragsparteien gemeinsam angefragte Vorprüfung positiv abgeschlossen. Die Baumeister sind bereit, die für die Sanierung steigenden Arbeitnehmerabzüge mit Lohnerhöhungen zwischen 0.5 und 0.75% zu kompensieren. Aus Sicht des Schweizerischen Baumeisterverbands kann ab sofort mit der dringenden Sanierung gestartet werden.

Mit dem positiven Resultat aus der Vorprüfung des Staatssekretariats für Wirtschaft liegen alle Elemente vor, um die Frührente Bau zu sanieren. Das Rentenalter ab 60 bleibt bestehen. Das Sanierungskonzept umfasst leistungsseitige Massnahmen wie auch leicht höhere Abzüge für die Arbeitnehmenden. Die Baumeister sind bereit, die zusätzlichen Beiträge der Arbeitnehmer mit Lohnerhöhungen von 0.5 – 0.75% vollständig zu kompensieren.

Frührente mit 60 gesichert – Kompensation mit mehr Lohn

Das Sanierungskonzept besteht aus den folgenden Elementen:

  1. Das Rentenalter 60 bleibt bestehen.
  2. Die aktuellen FAR-Renten werden nicht gekürzt.
  3. Die Beiträge der Arbeitnehmer steigen von 1.5% auf 2.0 bis 2.25%. Die Beiträge der Arbeitgeber bleiben bei 5.5%. Zudem wird eine Obergrenze für die Gesamtbeitragshöhe eingeführt.
  4. Die BVG-Sparbeiträge aus der Stiftung FAR, welche zusätzlich zur FAR-Rente an die Vorsorgeeinrichtung des FAR-Rentners ausgerichtet werden, sinken von 18% auf 6%.
  5. Bei einem ganzen oder teilweisen Bezug des BVG-Kapitals werden keine BVG-Sparbeiträge mehr ausgerichtet.
  6. Die maximale erlaubte Tätigkeit als FAR-Rentner wird erhöht. Damit kann jeder FAR-Rentner sein Einkommen aufbessern, wenn er im Bauhauptgewerbe einer reduzierten Tätigkeit nachgeht.
  7. Ab einem Zusatzeinkommen über der BVG-Eintrittsschwelle von CHF 21’500.- pro Jahr kann der FAR-Rentner in der angestammten Vorsorgeeinrichtung verbleiben.
  8. Die FAR-Rente wird erhöht, wenn der Arbeitnehmende ein oder zwei Jahre später in den FAR eintritt.

Sanierung kann ab sofort angepackt werden

Die positive Vorprüfung des Staatssekretariats für Wirtschaft räumt die letzten technischen Hindernisse aus dem Weg. Für die Baumeister gibt es angesichts der Dringlichkeit keinen Grund mehr für weitere Verzögerungen bei der Umsetzung des Sanierungskonzeptes. Der Schweizerische Baumeisterverband appelliert an die Gewerkschaften, den Weg für die Sanierung der Frührente Bau frei zu machen.

Weitere Auskünfte:

– Bernhard Salzmann, Vizedirektor, Leiter Politik + Kommunikation,
Tel. 078 762 45 31, bsalzmann@baumeister.ch

– Matthias Engel, Mediensprecher Schweizerischer Baumeisterverband,
Tel. 078 720 90 50, mengel@baumeister.ch